Gerade Motorradbesitzer schrauben ganz gerne selbst an ihren Maschinen herum. Hierbei kann es schnell dazu kommen, dass gesetzliche Vorgaben nicht eingehalten werden und die sodann veränderte Maschine nicht mehr den gesetzlichen Regelungen entspricht. Dies kann dazu führen, dass die Betriebserlaubnis erlischt.
Diese erst einmal unscheinbare Rechtsfolge hat enorme Fernwirkung, wenn es um den eigenen Versicherungsschutz hinsichtlich des Fahrzeuges geht. Denn für die Versicherung entscheidend ist, dass ein Fahrzeug auch für den Straßenverkehr zugelassen ist. Fehlt es hieran aufgrund Erlöschens der Betriebserlaubnis, so kann hieraus sodann auch die Nichtigkeit des geschlossenen Versicherungssicherungsvertrages folgen, vgl. OLG Naumburg, 23.10.2014, 4 U 69/13.
Wird das Fahrzeug zum Beispiel gestohlen und ist der Versicherungsvertrag als nichtig anzusehen, so erhält man entsprechend keinerlei Entschädigung vom Versicherer.
Insofern ist nur dringend anzuraten, Veränderungen an Fahrzeugen konform den gesetzlichen Vorgaben vorzunehmen und sodann auch in den Fahrzeugpapieren ordnungsgemäß eintragen zu lassen.
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