Strafverteidigung

Sobald gegen Sie Ermittlungen von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft geführt werden, Sie Betroffener einer Durchsuchung sind oder im schlimmsten Fall eine Festnahme Ihrer Person stattfindet, benötigen Sie die Hilfe eines kompetenten und erfahrenen Strafverteidigers.

Dabei sollten Sie niemals den Fehler begehen zu meinen, es handele sich sicherlich nur um einen Irrtum und Sie können Alles aufklären, mit der Folge, dass Sie Ihr wichtigstes Recht, nämlich Ihr Schweigerecht nicht ausüben. Es kommt überhaupt nicht auf die Frage an, ob Sie subjektiv empfunden berechtigt oder unberechtigt von den Ermittlungen oder den anderen polizeilichen Maßnahmen, etwa der Hausdurchsuchung, der Beschlagnahme oder der Festnahme betroffen sind, sondern entscheidend ist allein die Tatsache, dass Sie als Beschuldigter nunmehr in einem Strafverfahren geführt werden. Diese Ihnen zuerkannte Rolle hat oftmals zur Folge, dass Sie vielen Ihnen völlig unbekannten Maßnahmen der staatlichen Strafverfolgung ausgesetzt sein können (erkennungsdienstliche Behandlungen, also Abnahme von Fingerabdrücken, Fertigung von Fotos, Entnahme einer Blutprobe, sonstige körperliche Untersuchungen durch einen Arzt und ähnliches), die in Ihre Persönlichkeitsrechte bzw. auch in Ihre persönliche Freiheit und körperliche Integrität stark eingreifen, ohne dass Sie beurteilen können, ob diese Maßnahmen nun berechtigt sind oder nicht.

Gleiches gilt für die Frage der Ausübung der Ihnen ansonsten zustehenden Rechte, Sie können ohne eine professionelle Beratung und Betreuung nicht beurteilen, wann es geboten ist, Ihr Schweigerecht auszuüben oder es geboten ist, Erklärungen abzugeben oder sei es auch nur Beweisanträge oder Ermittlungsanregungen zu stellen. Dieses können Sie allein schon deshalb nicht beurteilen, weil Sie ohne eine Beiziehung eines Verteidigers kein Einblick in die Ermittlungsakten erhalten.

Dieses ist aber unbedingte Voraussetzung um eine Verteidigung auch richtig strategisch anzugehen, zu planen und umzusetzen.

Deshalb gibt es keine zu kleinen Fälle, sondern es gibt immer nur die Frage der professionellen oder unprofessionellen Herangehensweise der Wahrung eigener Rechte.

Deshalb sind wir für Sie im gesamten Bereich des Strafrechtes erfahrene und professionelle Ansprechpartner. Zwei unserer in der Kanzlei tätigen Rechtsanwälte verfügen über die Zusatzqualifikation des Fachanwaltes für Strafrecht und beide Anwälte verfügen über eine jahrelange prozessuale Erfahrung, gerade bezogen auf den Kollegen Dr. Heise über eine mittlerweile mehr als 15-jährige Erfahrung sowie die Vertretung in mehr als 1.000 Strafverfahren mit einer Vielzahl an Verhandlungstagen vor den Amtsgerichten, den Schöffengerichten, aber auch den Strafkammern einschließlich der Schwurgerichtskammer des Landgerichts.

Dabei decken wir den gesamten Bereich des klassischen Strafrechtes einschließlich der Besonderheiten des Jugendstrafrechtes ab, können aber auch in spezialisierten Bereichen, insbesondere dem Steuerstrafrecht und den weiteren Bereichen des Wirtschaftsstrafrechtes, wie etwa allen Fragen rund um die Themenkomplexe der Korruption, Ihnen zur Seite stehen.

Hier ist insbesondere die Ausbildung von Herrn Dr. Heise zum Fachangestellten für Steuerrecht sowie die jahrelang betriebene Fortbildung im Bereich des Steuerrechtes und des Steuerstrafrechtes sowie die entsprechende Vernetzung auch mit vielen örtlichen und überörtlich tätigen Steuerberatern eine große Hilfe.

Durch den weiteren Schwerpunkt der verkehrsrechtlichen Ausrichtung unserer Kanzlei, wie auch der versicherungsrechtlichen Erfahrung sind selbstverständlich alle Bereiche des Verkehrsstrafrechtes Themenbereiche, denen wir uns gerne und mit viel Erfahrung widmen.

Dieses gilt auch für die Besonderheiten in denen Ärzte Beschuldigte von Strafverfahren sind, auch hier verfügen wir über die besondere Erfahrung, die die Vertretung in diesen Mandanten erfordert, in dem nämlich auch immer die besondere berufsrechtliche Komponente sowie die Auswirkungen etwaiger Strafverfahren oder möglicher Verurteilungen auf die Kassenarztzulassung bzw. den Erhalt der Approbation haben, beachtet werden.