Private Unfallversicherung
Was ist eine Unfallversicherung?
Unterschieden werden muss im Bereich der Unfallversicherung zwischen der gesetzlichen sowie der privaten Unfallversicherung.
Die gesetzliche Unfallversicherung greift in bestimmten Sachverhaltskonstellationen, z. B. bei einem Unfall auf dem Weg zur Arbeit, und sichert den Betroffenen ab bzgl. Schäden, welche im genannten Beispiel eben auf dem Weg zur Arbeit passieren. Versichert sind aber nicht alle Schadenspositionen, so dass z. B. aus der gesetzlichen Unfallversicherung keinerlei Schmerzensgeldzahlung zu erhalten ist. Versichert ist man hier quasi automatisch. Im oben genannten Fall hat der Arbeitgeber die entsprechenden Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung abzuführen.
Die private Unfallversicherung, welche individuell abgeschlossen werden muss, tritt neben die gesetzliche Unfallversicherung, erweitert den Wirkungskreis auch auf Unfälle, welche z. B. im Haushalt oder der Freizeit passieren und gewährt darüber hinaus auch Leistungen, welche über die gesetzliche Unfallversicherung nicht abgedeckt sind, wie Schmerzensgeldzahlungen.
Wann zahlt die private Unfallversicherung?
Sie zahlt, wenn Sie infolge eines Unfalls unfreiwillig eine dauerhafte körperliche Beeinträchtigung erlitten haben.
Was wird gezahlt?
Der Umfang der Zahlungen hängt stark davon ab, welcher Vertragsinhalt vereinbart wurde und reicht von der Erstattung von Bergungskosten, kosmetischen Operationen, Zahlung von Krankenhaus- und Genesungsgeld über Zahlung von Schmerzensgeldern bis zur Zahlung einer Entschädigung beim Verbleiben einer bestimmten Invalidität.
Wo kann es Probleme geben mit dem Unfallversicherer?
Klassischerweise gibt es hier vier große Problemkreise:
Der Unfallversicherer erbringt keine Leistung, wenn sich der Unfall außerhalb des versicherten Bereichs ereignet hat, z. B. wenn sich der Unfall aufgrund einer Alkoholisierung des Versicherten ereignet hat.
Zudem muss feststehen, dass die Verletzung auch auf dem Unfallereignis beruht und z. B. nicht degenerativer Art ist.
Weiter müssen die Formalitäten beachtet werden. Hier gilt es z. B. bestimmte Fristen bzgl. der Meldung des Schadens zu wahren.
Zu guter Letzt kann es aber auch Probleme geben bei der Bemessung und Einordnung der Invalidität. Hier greift man auf die sogenannte Gliedertaxe zurück, so dass die erlittene Verletzung in ein starres System einzuordnen ist, was nicht immer leicht fällt. So kann es erhebliche finanzielle Unterschiede machen, ob man bei Verletzung von drei Fingern, etwa durch einen Sägeunfall, die Verletzung nach den einzelnen Fingern bemisst oder nach der ganzen Hand.
Hier ist der Versicherungsnehmer letztlich allein nicht in der Lage, eine rechtliche richtige Einordnung zu treffen oder den Inhalt eines vorliegenden Gutachtens auf Plausibilität hin zu überprüfen.
Insbesondere weil feste Fristen eingehalten werden müssen, deren Versäumnis zum Entfallen der Zahlungsverpflichtung des Unfallversicherers führen kann, ist es dringend anzuraten, rechtsanwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.