Fehlerquellen bei Messverfahren
Täglich tappen hunderte Kraftfahrer in Radarfallen oder werden bei einer Unterschreitung des Abstandes durch stationäre oder mobile Videokameras aufgenommen. Als Beweis für die Vergehen dienen fast immer Bilder oder Videoaufnahmen, untermauert mit den gemessenen Daten.
Doch so eindeutig wie die Polizei oder die Behörden es selber darstellen, sind diese Messergebnisse nicht immer.
Neben Fehlern durch menschliches Versagen in Form einer falschen Bedienung der Anlagen, spielt auch die hinter den Messungen stehende Technik eine große Rolle, da diese nicht immer fehlerfrei funktioniert.
Sie sollten einen gegen sich ergangenen Bußgeldbescheid daher nicht kampflos akzeptieren und sich rechtsanwaltlich beraten lassen. Dies ist vor allem dann ratsam, wenn es um Punkteverstöße geht und / oder Ihnen der Entzug der Fahrerlaubnis droht.
Kosten
Bei erfolgreicher Einwendung gegen einen Bußgeldbescheid haben Sie keine Kosten zu tragen. In anderen Fällen sind Sie grundsätzlich der Kostenschuldner.
Sind Sie jedoch verkehrsrechtsschutzversichert so übernimmt Ihre Versicherung regelmäßig sämtliche Kosten, so dass Sie kein Kostenrisiko eingehen. Sollten Sie eine solche Versicherung nicht haben, so müssen daher auch Kostenaspekte in die Strategie mit einbezogen werden.
Geschwindigkeitsmessungen
Bei Geschwindigkeitsmessungen muss zwischen stationären und mobilen Geräten unterschieden werden. Die Messergebnisse von stationären Geräten sind regelmäßig nur schwer angreifbar. Am ehesten ergeben sich hier Angriffspunkte durch die oft schlechte Qualität der Bilder.
Bei mobilen Geräten sieht dies jedoch schon ganz anders aus. In vielen Fällen lassen sich Messergebnisse deutlich abschwächen oder komplett angreifen. Dies liegt vor allem daran, dass die Geräte oft falsch bedient werden. Eine richtige und ordnungsgemäße Bedienung der Geräte ist jedoch Voraussetzung für richtige Messergebnisse.
Auch Fehler in der Technik führen immer wieder zu fehlerhaften Ergebnissen und lassen sich daher ebenfalls erfolgreich angreifen.
Abstandsmessungen
Das zu den Geschwindigkeitsmessungen gesagte gilt für Abstandsmessungen entsprechend. Bei den Abstandsmessungen kommt jedoch meist ein weiterer Faktor hinzu. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sind verdachtsunabhängige videografische Aufzeichnungen mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Das bedeutet, dass die Polizei z. B. nicht einfach eine Kamera aufstellen und diese nonstop laufen lassen darf, sondern vielmehr erst bei begründetem Verdacht auf „Aufnahme“ drücken darf. Je nachdem, welche Technik verwendet wird, ist es jedoch gar nicht möglich die Vorgaben des Verfassungsgerichts einzuhalten.
Bei manueller Bedienung stellt sich nämlich die Frage, wie der Polizeibeamte aus der Ferne erkennen möchte, dass ein Verstoß vorliegt. Auch hier ergeben sich daher vermehrt Angriffspunkte.
Wiegeverfahren
Vor allem im Bereich der Logistik kommt es neben Geschwindigkeits- und Abstandsverstößen immer wieder zu Bußgeldern wegen Überladung.
Die Überladung wird dadurch dokumentiert das der LKW gewogen wird. Doch auch hier kommt es immer wieder zu Messfehlern, Denn je nach Waagentyp muss der LKW anders gewogen werden. Und so kommt es schon zu erheblichen Abweichungen wenn der LKW komplett, statt achsweise oder mit angezogener Handbremse gewogen wird.
Aber auch wenn sich der Wiegevorgang nicht angreifen lässt, ist noch nicht alles verloren, da es bei der Strafe auch immer auf den Grad der subjektiven Vorwerfbarkeit ankommt.
Wurde z. B. trockenes Holz geladen welches sein Gewicht durch späteren Regen vergrößert hat, so ist dem LKW Fahrer natürlich ein geringere Vorwurf zu machen.
Auch so wird manchmal aus einem hohen Bußgeld ein geringes Verwarnungsgeld.
Fazit
Gerade wenn Ihnen Ordnungswidrigkeiten vorgeworfen werden, welche Sie in den Bereich von höheren Bußgeldern und/oder in den Punktebereich bringen, sollten Sie sich zumindest kurz rechtsanwaltlich beraten lassen um die Chancen und Risiken und natürlich auch die Kosten eines etwaigen Verfahren zu besprechen.
Wir helfen Ihnen diesbezüglich gerne weiter!