Ihre Rechte im Urlaub
Was ist vor der Reise zu beachten?
Bevor Sie eine Reise buchen, sollten Sie sich genau über diese und die angebotenen Leistungen informieren. An die vom Reiseveranstalter gemachten Angaben im Internet oder etwa im Katalog ist dieser zwar gebunden. Allerdings sollten Sie genau auf die Wortwahl achten. Liegt das Hotel „direkt am Meer“, so kann damit auch eine Direktlage an einer Steilküste gemeint sein.
Tipp: Lassen Sie sich bestimmte Eigenschaften schriftlich zusichern, wenn diese für Sie besonders wichtig sind.
Auch ein Blick in die allgemeinen Reisebedingungen ist lohnenswert, da dort meistwichtige Informationen stehen, z. B. wie man sich bei Mängeln verhalten soll.
Tipp: Um sich vor der Insolvenz des Veranstalters zu schützen, lassen Sie sich vor Reisebeginn den Sicherungsschein übergeben.
Vertragspartner
Buchen Sie dann die Reise, so kommt der Vertrag zwischen dem Reisendem und dem Reiseveranstalter zu Stande. Dies muss Ihnen regelmäßig schriftlich bestätigt werden. Das Reisebüro übernimmt dabei nur die Aufgabe eines Vermittlers und wird selber nicht Vertragspartei.
Der abgeschlossene Vertrag ist zwar grundsätzlich bindend, dennoch kann der Reiseveranstalter den Reisepreis auch nachträglich noch erhöhen.
Rücktritt vom Vertrag
Wenn Sie sich nach Vertragsschluss vom Vertrag lösen möchten, ist dies über einen Rücktritt möglich. Dann müssen Sie jedoch oft eine Entschädigung an den Reiseveranstalter zahlen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Zeitpunkt des Rücktritts.
Eine Entschädigung muss jedoch nicht gezahlt werden, wenn der Reisepreis um mehr als 5% erhöht, Ihnen kein Sicherungsschein übergeben wurde oder der Grund des Rücktritts höhere Gewalt ist (Naturkatastrophe, Krieg, etc.).
Tipp: Insbesondere bei langfristig gebuchten hochwertigen Reisen empfiehlt sich daher der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
Ihre Rechte während der Reise
Verreisen Sie mit der Bahn oder dem Flugzeug und werden während der Reise verletzt, so haben Sie Schadenersatzansprüche gegen die jeweilige Gesellschaft.Selbstverständlich besteht auch eine Haftung für die Beschädigung oder den Verlust Ihres Gepäcks.
Sowohl bei Verspätung der Bahn, als auch bei Verspätung eines Fluges oder gar dem Ausfall einer Verbindung können Sie Ansprüche gegen den Betreiber geltend machen.
Bei längeren Verspätungen müssen die Wartenden verpflegt, notfalls sogar in einem Hotel untergebracht werden. Auch die (Teil-)Rückerstattung des Ticketpreises ist möglich.
Zahlung von Entschädigungen
Bei Verspätungen (ab drei Stunden verspäteter Ankunft) oder Flugausfällen müssen die Airlines gesetzlich festgelegte Entschädigungen an die Passiere zahlen. Dies ist vielen Reisenden nicht bekannt.
Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der geplanten Flugstrecke. Unter 1.500 km werden schon 250 Euro fällig, über 3.500 km sind es gar 600 Euro.
Voraussetzung ist jedoch, dass der Fluggast pünktlich erscheint und die Gesellschaft den Passagier nicht rechtzeitig (14 Tage vor Abflug) über die Verspätung / den Flugausfall informiert hat. Kurzfristigere Benachrichtigungen sind zulässig, wenn dem Passagier eine alternative Beförderung angeboten wird, mit der er sein Ziel nur geringfügig später erreicht. Eine Haftung der Gesellschaft für „außergewöhnliche Umstände“ ist hingegen ausgeschlossen, so z. B. bei Nebel. Dazu zählen jedoch nicht Probleme am Triebwerk oder technische Probleme.
Reklamation von Reisemängeln
Sofern Sie vor Ort Mängel feststellen, wenden Sie sich direkt an die örtliche Reiseleitung oder direkt an den Reiseveranstalter. Wenn Sie sich nur an die Rezeption des Hotels wenden, reicht dies nur aus, wenn Ihnen vom Veranstalter keine Ansprechpartner genannt wurden und Sie zumutbar auch niemanden erreichen können.
Tipp: Melden Sie die Mängel und beschreiben Sie diese möglichst genau und verlangen Sie Abhilfe. Lassen Sie sich dies am besten von einem unbeteiligten Zeugen, z. B. einem anderen Mitreisenden, unterschreiben und setzen Sie eine Frist zur Mangelbehebung.
Sofern keine Abhilfe geschaffen wird, fertigen Sie am besten ein Beschwerdeprotokoll, in dem Sie alle Mängel aufführen. Auch dieses sollten Sie wieder von einem Zeugen unterschreiben lassen. Dokumentieren Sie die Mängel, am besten mit Fotos oder Videos.
Sollte Ihnen gar nicht weitergeholfen werden und sind die Mängel nicht ertragbar, so können Sie sich eine Ersatzunterkunft suchen. Um ggf. entstehende Kosten besser erstattet zu bekommen, sollten Sie dies jedoch vorher schriftlich ankündigen.
Kündigung der Reise
Führen die Mängel zu einer erheblichen Beeinträchtigung (eine Reisepreisminderung von mehr als 50% wäre angemessen) oder wird die Reise für Sie dadurch unzumutbar und haben Sie dem Reiseveranstalter eine angemessene Frist zur Abhilfe gesetzt, welche ergebnislos verstrichen ist, so können Sie die Reise, auch vor Ort, kündigen. Eines Abhilfeverlangens Bedarf es nicht, wenn eine Abhilfe nicht möglich ist (Region ist ausgebucht, anders Hotel deswegen nicht möglich), diese verweigert wird oder der Reisende ein besonderes Interesse an der Kündigung hat.
Folgen der Kündigung
Kündigen Sie die Reise, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis und muss erbrachte Zahlungen erstatten. Für bereits erbrachte Leistungen kann er eine Entschädigung verlangen. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Reisende wegen erheblichen Mängeln kein Interesse mehr an den erbrachten Leistungen hat.
Tipp: Auch nach der Kündigung der Reise besteht für den Reiseveranstalter weiterhin eine Pflicht zur Rückbeförderung des Reisenden, sofern dies vertraglich vorgesehen war.
Ihre Rechte nach der Reise
Minderung des Reisepreises
Handelt es sich bei Ihrer Reise um eine Pauschalreise bei der Mängel aufgetreten sind, so können Sie nach der Reise den Reisepreis mindern. Die Höhe der Minderung orientiert sich nach Art und Schwere der Mängel. Eine grobe Orientierung bietet die sog. Frankfurter Tabelle.
Schadenersatz
Neben der Minderung können Sie zudem Schadenersatz verlangen, wenn bei Ihnen auf Grund der Mängel ein Schaden eingetreten ist und der Veranstalter die Mängel zu vertreten hat.
Achtung: Ansprüche wegen Reisemängeln müssen innerhalb eines Monats nach der vertraglich vereinbarten Reisebeendigung beim Reiseveranstalter geltend gemacht werden! Dies gilt nicht für Schadenersatz bzw. Schmerzensgeld für erlittene Erkrankungen oder Gesundheitsschäden.
Tipp: Machen Sie diese Ansprüche schriftlich, per Einschreiben mit Rückschein, geltend.