Foren und Communitys
Auch Foren und Communitys sind kein rechtsfreier Raum. Dies wird allzu schnell vergessen und so sind diverse Foren mehr durch persönliche Anfeindungen als durch sachlichen Informations- oder Meinungsaustausch geprägt.
Bezüglich der Äußerungen in Portalen bzw. Foren muss unterschieden werden, ob es sich bei den Äußerungen um Meinungen oder um Tatsachenbehauptungen handelt.
Äußerung von Meinungen
Meinungsäußerungen sind geschützt durch die Meinungsfreiheit des Art. 5 GG. Aber auch die Meinungsfreiheit findet dort Ihre Grenzen, wo strafbare Beleidigungen geäußert werden.
Äußerung von Tatsachenbehauptungen
Dem gegenüber stehen die sogenannten Tatsachenbehauptungen. Eine solche ist immer dann gegeben, wenn sich ihr Wahrheitsgehalt überprüfen lässt. Bei Tatsachenbehauptungen muss jedoch danach unterschieden werden, ob es sich um wahre oder falsche Tatsachenbehauptungen handelt.
Wahre Tatsachenbehauptungen
Wahre Tatsachenbehauptungen sind erst einmal unproblematisch. Eine Grenze ist diesen jedoch dann gesetzt, wenn diese sich auf einen Betrieb derart stark auswirken, dass dies für den Betrieb existensbedrohend ist. Dies dürfte aber lediglich bei einschneidenden Tatsachenbehauptungen wie etwa dem Führen einer schwarzen Liste oder dergleichen der Fall sein. Ein Gewerbebetrieb muss sich daher grundsätzlich kritische und auch anprangernde Berichte und Beiträge gefallen lassen.
Falsche Tatsachenhauptungen
Falsche Tatsachenbehauptungen sind jedoch nicht zulässig.
Anspruch auf Löschung
Der Betroffene hat dann sowohl einen Unterlassungsanspruch als auch einen Anspruch auf Löschung des Eintrages.
Der Anspruch auf Löschung richtet sich zunächst einmal gegen den Autor des Beitrags, also den konkreten User.
Da dieser nur in den seltensten Fällen greifbar sein wird, trägt der Betreiber des Portals bzw. des Forums die juristische Verantwortlichkeit für Äußerungen in seinem Forum und muss rechtswidrige Inhalte unverzüglich entfernen oder löschen.
Ist auch der Betreiber nicht greifbar, so steht der jeweilige Provider in der Pflicht rechtswidrige Inhalte abzuschalten.