Downloads / Uploads / Filesharing / Streaming

Ein weiteres großes Betätigungsfeld im Bereich der Abmahnungen stellen illegale Downloads / Uploads dar.

Auf vielen Plattformen werden Filme, Spiele, Musiktitel und vieles mehr kostenlos bereitgestellt um diese zu nutzen und sich etwa eine Film anzuschauen.

Auch der Download der Werke ist vielfach möglich. Regelmäßig fällt das Downloaden mit dem gleichzeitigen uploaden zusammen, so dass wiederum andere Nutzer auf den gerade heruntergeladenen Film zugreifen können.

Abmahnung erhalten?

Viele dieser Plattformen werden von professionellen Firmen im Auftrag der Industrie überwacht, so dass Anhand der IP-Adresse einige Wochen später das unsanfte Erwachen in Form einer aggressiven Abmahnung droht. Diese werden häufig mit zu unterschreibenden Unterlassungserklärungen versandt und der Adressat zur Zahlung von mehreren Hundert Euro aufgefordert.

Hintergrund dieser Abmahnungen sind die Verletzung der bestehenden Urheberrechte an den Werken durch das runter- und/oder hochladen.

Upload von z. B. Filmen

Der upload von Filmen auf Server, etwa im Rahmen des Filesharing, stellt eine vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung und damit eine Urheberrechtsverletzung dar, so dass hier zivilrechtliche und ggf. auch strafrechtliche Konsequenzen drohen.

Wie ist die rechtliche Lage beim Download?

Das gleiche gilt für den Download von Filmen oder anderen Titeln. Nur in wenigen Ausnahmefällen führt ein Download nicht zu einer Urheberrechtsverletzung, nämlich dann, wenn es sich um eine sog. Privatkopie handelt. Voraussetzung ist dann aber, dass es sich bei dem Werk nicht um eine offensichtlich rechtswidirge Vorlage handelt. Dies ist bei Tauschbörsen oder brandaktuellen Titeln jedoch regelmäßig der Fall. Das gleiche gilt bei Titeln, die erkennbar kopiergeschützt sind.

Streaming als rechtliche Grauzone

Lediglich im Bereich des Streaming, wenn man also  nur Filme schaut ohne sich diese dauerhaft herunterzuladen, ergibt sich z. Z. ein differenziertres Bild. Denn hier befindet man sich in einer rechtlichen Grauzone die höchstrichterlich (noch) nicht geklärt ist. Juristisch lässt sich hier alles vertreten. Gut vertreten lässt sich z. B., dass dies nicht zu urheberrechtlichen Verletzungen führt, weil es sich rein technisch nicht um eine dauerhafte Speicherung des Films handelt, da dieser lediglich im Arbeitsspeicher sowie in dem Browser-Cache zwischengespeichert wird. Spätestens beim nächsten hochfahren des Computers sind die Daten wieder verschwunden.

Ob diese Auffassung vor den Gerichten Bestand haben wird, bleibt jedoch abzuwarten.

Bitte beachten Sie, dass dies lediglich für die Nutzer, jedoch nicht für die Betreiber gilt. Denn was die Betreiber angeht, liegt hier meist ein strafrechtlich relevantes Verhalten vor. Und so wurde kürzlich das größte Portal www.kino.to geschlossen und deren Betreiber verhaftet.

Was tun, wenn man eine Abmahnung erhalten hat?

Sofern Sie eine Abmahnung erhalten, sollten Sie sich rechtsanwaltlich beraten lassen, da Abmahnungen vielfach angreifbar sind und die Forderungen häufig abgewehrt werden können.

Auch sollten Sie keinerlei Erklärungen unterschreiben, deren Tragweite Sie nicht beurteilen können. Weitere Infos zu diesem Thema finden Sie links in der Menüleiste unter Abmahnungen.

Gerne helfen wir Ihnen bei der Abwehr der Forderungen weiter und beraten Sie hinsichtlich etwaiger Risiken und Kosten.