Auktionen
Risiko gewerbliche Auktion
Bei Auktionen sollten die als Privatverkäufer darauf achten, dass Sie nicht ungewollt zu einem gewerblich einzustufenden Verkäufer werden. Verkaufen Sie nämlich regelmäßig in vielen Auktionen Ihre Ware, so wird vermutet, dass Sie gewerblich tätig sind. Dies hat zur Folge, dass Sie in der Produktbeschreibung den Käufer z. B. über bestehende Widerrufsrechte belehren müssen. Tun Sie dies nicht, droht eine kostenpflichtige Abmahnung.
Abgrenzung zwischen privater und gewerblicher Auktion
Abgrenzungskriterien zwischen privatem und gewerblichen Verkauf können z. B. sein:
- Große Anzahl an Verkäufen innerhalb eines kurzen Zeitraums
- Wiederholtes anbieten gleichartiger Waren
- Verkauf von Neuware
- Viele gleichzeitige Aktionen
- Powerseller-Status
- Auftreten nach außen wirkt gewerblich
Nutzung fremder Bilder
Ebenso droht Ungemach wenn Sie fremde Bilder für den eigenen Artikel nutzen. Sei es, dass Sie das Bild von anderen Anbietern oder fremden Homepages kopieren und für sich verwenden. Die Nutzung eines fremden Bildes ist nur möglich, wenn diese auch gestattet wurde, ansonsten ist dies ein Verstoß gegen das Urheberrecht.
Problem falsche Artikelbeschreibung
Auch bei den Beschreibungen des Artikels sollten Sie auf die Formulierung achten. Handelt es sich um einen Markenartikel muss klargestellt werden, dass dieser eben nicht von der Marke selber verkauft wird, sondern von Ihnen. Auch sollten Sie sicher sein, dass Sie echte Waren verkaufen und nicht aus Versehen ein Plagiat aus dem Urlaub. Auch dies kann schwerwiegende rechtliche Folgen nach sich ziehen.
Ausschluss der Gewährleistungsrechte
Als privater Verkäufer sollten Sie darauf achten, dass Sie die gesetzlichen Gewährleistungsrechte ausschließen. So haften Sie grds. nicht, wenn sich später Mängel an der verkauften Ware zeigen.