Kindschaftsrecht

Wer sind die Eltern?

Wer die Eltern eines Kindes sind, ist nicht immer ganz einfach zu bestimmen. Mutter ist, wer das Kind geboren hat, Vater, wer zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes mit der Mutter verheiratet ist, die Vaterschaft anerkannt hat oder dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt wurde.

Insbesondere bei der Vaterschaft kann es daher immer wieder zu Problemen kommen. Bestehen Zweifel an der Vaterschaft, so ist deren Anfechtung möglich, durch den Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet ist, von dem Mann, der die Vaterschaft anerkannt hat, von der Mutter und dem Kind selbst. Die Anfechtung muss zwei Jahre nach der Geburt des Kindes bzw. nachdem der Anfechtungsberechtigte Kenntnis von den Umständen erlangt hat, welche gegen eine Vaterschaft sprechen, erfolgen.

Wer hat das Sorgerecht?

Verheiratete haben ein gemeinsames Sorgerecht. Auch nach einer Scheidung üben die Eltern das Sorgerecht grundsätzlich gemeinsam aus. Alltägliche Angelegenheiten dürfen jedoch von jedem Elternteil alleine entschieden werden. Sonst muss die Entscheidung gemeinsam getroffen werden, z. B. bei der Ausbildungswahl, dem Wohnsitzwechsel, oder Entscheidungen bzgl. der Schulart.

Auch ein alleiniges Sorgerecht ist möglich, dies entscheidet jedoch das Gericht, entscheidend ist hier das Kindeswohl.

Auch unverheiratete können das Sorgerecht gemeinsam ausüben, sofern sie eine gemeinsame Erklärung vor dem Jugendamt oder dem Notar abgeben. Erfolgt eine solche Erklärung nicht, so hat die Mutter das alleinige Sorgerecht.

Umgangsrecht

Unabhängig vom Sorgerecht besteht für die Eltern, aber auch die Großeltern und Geschwister ein Umgangsrecht, welches nur in Sonderfällen beschränkt oder gar komplett ausgeschlossen werden darf. Diesbezüglicher Maßstab ist das Kindeswohl.