Arzthaftungsrecht
Was ist Arzthaftungsrecht?
Unter dem Begriff des Arzthaftungsrechtes ist die Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz für ärztliche Behandlungs- oder Diagnosefehler zu verstehen. Ein sogenannter haftungsrelevanter Fehler liegt immer dann vor, wenn der Arzt den einzuhaltenden medizinischen Standard bei seiner Tätigkeit nicht beachtet. Ist dieses der Fall, ist die Schadenersatzverpflichtung des Arztes weitreichend. Es ist jede Form des Schadens erfasst, also beispielsweise neben Schmerzensgeld für unnötige oder unnötig lange Schmerzen , auch die Erstattung der Kosten medizinischer Hilfsmittel, Umbaukosten der Wohnung bei einer eingetretenen Behinderung, Pflegekosten bei einer eingetretenen Pflegebedürftigkeit, sowie Gewinn oder Verdienstausfall.
Der Behandlungsfehler
Dabei scheinen Behandlungsfehler mittlerweile ein Massenphänomen zu sein. Unser Gesundheitsminister (Weblink) zitiert selbst Schätzungen, die von 40.000 bis 170.000 Behandlungsfehler pro Jahr reichen. Trotz dieser eindrucksvollen Zahlen verfolgen tatsächlich nur wenige Patienten die Ihnen zustehenden Ansprüche. Dieses steht sicherlich einerseits mit dem hohen Ansehen und Respekt, des ärztlichen Standes im Zusammenhang und andererseits wohl auch mit der gerade für Laien sehr schwierigen Einschätzung der Erfolgsaussichten einer Schadenersatzforderung.
Durchsetzung von Ansprüchen
Denn so einfach sich die obige Definition für das Arzthaftungsrecht anhört, so ist doch die Durchsetzung von bestehenden Zahlungsansprüchen für Sie als Patienten kompliziert und ohne Hilfe eines in diesem Bereich erfahrenen Rechtsanwaltes kaum möglich.
Diese Tatsache hat seinen Grund unter anderem darin, dass der gesamte Bereich des Arzthaftungsrechts im Wesentlichen durch die Rechtsprechung entwickelt worden ist. Daran ändert auch das am 26.2.2013 in Kraft getretene Patientenrechtegesetz wenig, da hierdurch im Ergebnis nur die schon bisher bestehenden und von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze in ein Gesetz überführt worden sind und die von der Politik vollmundig angekündigte Stärkung der Patientenrechte nicht eingetreten ist. So müssen weiterhin Sie als Patient die fehlerhafte Handlungsweise des Arztes beweisen und in der Regel auch den Zusammenhang zu dem hierdurch entstandenen Schaden. Nur in besonders krassen Fällen, bei groben -also besonders schwerwiegenden Behandlungsfehlern- greifen zu Gunsten des Patienten Beweiserleichterungen.
Warum zum Rechtsanwalt?
Wegen dieser „Hürden“ in der Durchsetzung von Ersatzansprüchen muss in diesem Bereich des Rechtes mit großer Sorgfalt gearbeitet werden. Besondere Bedeutung hat hier die zügige und vollständige Informationsbeschaffung, als Grundlage für jede Anspruchsprüfung. Deshalb nehmen wir Einsicht in die über Sie geführte „Krankenakte“ einschließlich etwaiger Röntgen-, CT-, MRT- Bilder bzw. sonstiger Daten von Untersuchungen. Diese werden dann verbunden mit den von Ihnen geschilderten Tatsachen über den Behandlungs- und Beschwerdeverlauf ausgewertet und auf mögliche Diagnosefehler, Befunderhebungsfehler, Behandlungsfehler, Aufklärungsfehler oder Dokumentationsfehler hin überprüft.
Dabei ist mit Ihrem Einverständnis auch die Hinzuziehung eines uns beratenden Arztes möglich, um Zweifelsfälle zu klären.
In der Folge kann dann die Anspruchsverfolgung durch ein entsprechendes Aufforderungsschreiben zur Leistung einer bestimmten Zahlung oder der Aufforderung zunächst die Haftung als solche anzuerkennen beginnen. Die Erfahrung zeigt, dass nur in seltenen Fällen sogleich eine Haftung anerkannt oder eine Zahlung geleistet wird, so dass Sie sich als Patient hiervon nicht entmutigen lassen sollten. Eine Anspruchsdurchsetzung ist deshalb oftmals nur über sog. Schlichtungsverfahren der Ärztekammern oder Klagen vor Gericht möglich.
Weitere nützliche Infos finden Sie in einem Podcast unter www.rehamanagement-oldenburg.de