Seit dem 28.04.2020 gelten in Deutschland neue Bußgelder bei den Geschwindigkeitsüberschreitungen. Die Bußgelder wurden nicht unerheblich erhöht. Zudem droht wesentlich früher die Verhängung von Fahrverboten.

Entsprechend wird ein solches bereits dann fällig wenn man innerorts 21 km/h zu schnell fährt  ( vormals 31 km/h ). Beim zu schnell fahren außerorts wird ein Fahrverbot verhängt bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h ( vormals 41 km/h ).

Nicht vergessen sollte man natürlich auch, dass das zu schnell Fahren auch weiterhin mit einer Punkteeintragung in Flensburg verbunden sein kann, wobei Vorgänge, welche mit 2 Punkten zu bewerten sind, fünf Jahre eingetragen bleiben. Diese  Punkte „schleppt“ man dann verhältnismäßig lange mit sich rum. Zur Erinnerung: Bei acht Punkten ist Schluss und die Fahrerlaubnis wird entzogen!

Einen schönen Überblick über die neuen Bußgelder und Rechtsfolgen findet sich hier https://www.bussgeldkatalog.org/news/stvo-novelle-tritt-am-28-april-in-kraft-neue-bussgelder-und-fahrverbote-2144597/

Insofern wird es in Zukunft noch sinnvoller sein, sich im Bußgeldverfahren rechtsanwaltlicher Hilfe zu bedienen, um die Ordnungsgemäßheit der Messung überprüfen zu können und/oder zumindest die drohenden Rechtsfolgen abzumildern, also z. B. die Verhängung eines Fahrverbotes zu verhindern.

Wenn Sie also einen Anhörungsbogen von der Bußgeldstelle bekommen, so melden Sie sich gerne bei uns. Herr Rechtsanwalt Dipl. jur. Moritz Kerkmann hilft Ihnen als Fachanwalt für Verkehrsrecht gerne weiter.