Die Erstberatung
Im Rahmen der rechtlichen Erstberatung prüfen wir für Sie die Rechtslage Ihres Falls und informieren Sie über Ihre Ansprüche und die Erfolgsaussichten einer etwaigen außergerichtlichen oder gar gerichtlichen Auseinandersetzung. Auch über die Kosten und mögliche Risiken informieren wir Sie gerne.
Wie wird beraten?
Wie Sie beraten werden wollen entscheiden Sie selbst. Telefonisch, per E-Mail oder auch persönlich nach Terminvereinbarung. Voraussetzung einer kompetenten Beratung ist es dabei natürlich, dass uns die relevanten Unterlagen, gegebenenfalls in Kopie oder vorab per E-Mail oder Fax hereingereicht werden.
Was kostet eine Beratung?
Für die Erstberatung berechnen wir grundsätzlich 160 Euro inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Weitere Infos zum Thema Kosten finden sich links unter Kosten.
Abschluss einer Gebührenvereinbarung möglich
Sollten Sie einen umfangreicheren Beratungsbedarf haben, welcher den Umfang einer Erstberatung übersteigt, so bietet sich jedoch der Abschluss einer Gebührenvereinbarung mit uns an. So haben Sie die Kosten von Anfang an unter Kontrolle. Gerne informieren wir Sie vor einem etwaigen Gespräch über die möglichen Kosten. Sprechen Sie uns einfach an!
Sind weitere Kosten möglich?
Sollte bei Ihnen über die Beratung hinaus eine außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung nötig sein, so entstehen weitere Kosten, über die wir Sie vorab natürlich informieren. Die Kosten der Beratung werden dann auf die weiteren Kosten angerechnet, so dass Sie nicht doppelt zahlen müssen. Weitere Infos zum Thema Kosten finden sich links unter Kosten.
Gewährung von Beratungs- und/oder Prozesskostenhilfe
Sofern Sie nicht in der Lage sind, einen Rechtsanwalt zu bezahlen, haben Sie ggf. einen Anspruch auf Gewährung von Beratungshilfe, welche vom zuständigen Amtsgericht bewilligt wird. Einen entsprechenden Link finden Sie hier: www.justizportal.niedersachsen.de
Kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung so ist die Beantragung von Prozesskostenhilfe denkbar.
Auch diesbezüglich beraten wir Sie gern, damit Sie auch zu Ihrem Recht kommen, wenn Sie sich eine anwaltliche Vertretung nicht leisten können.